Christian Buddendick, Stefan Trost
Kostenrechnung in Banken
Thesenbasierte Vorschläge zu einem altbekannten Thema
2 Robuste Vollkostenphilosophie
Nur wenn nach Abzug sämtlicher Kosten auf Ebene der Gesamtbank ein positives Ergebnis ausgewiesen wird, ist das langfristige Überleben der Bank gewährleistet. Somit ist per se eine Deckung der Vollkosten eine notwendige Bedingung für jede Bank, die nach Auffassung der Autoren nicht nur auf Ebene der Gesamtbank zu erfüllen ist, sondern auch auf Ebene des einzelnen Geschäfts zumindest zu adressieren ist.
Häufig wird seitens der Vertriebseinheiten betont, dass das einzelne Geschäft bzw. der jeweilige Kunde so bedeutend sei, dass ein Abschluss unbedingt – notfalls über die Konditionen – erreicht werden müsse. Grundsätzlich kann in solchen Fällen ein Margenverzicht bis auf Höhe der Grenzkosten vertretbar sein, allerdings nur dann, wenn dieser durch andere Geschäfte oder Kunden kompensiert wird. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass nur wenige sogenannte „Ankergeschäfte“ tatsächlich eine derart zentrale Bedeutung haben – in den meisten Banken entfallen über 90 % der Abschlüsse auf sogenannte „Standardgeschäfte“.6
Daher ist es unerlässlich, bei allen Geschäften zunächst einen angemessenen Beitrag zur Deckung der vollen Kosten anzustreben und nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen einen Margenverzicht bis maximal zu den Grenzkosten des Geschäfts zuzulassen. Diese Ausnahmen sind entsprechend zu dokumentieren und nachzuhalten, um auch in der Nachkalkulation Transparenz über den Erfolg solcher Geschäftsbeziehungen gewinnen zu können.
Grundvoraussetzung, um eine Vollkostendeckung bei jedem Einzelgeschäft transparent einzufordern, ist die Zurechnung aller Kostenblöcke auf Bereiche und Produkte. In der Praxis wird aber oftmals das strenge Verursachungsprinzip gegen eine solche Verrechnung ins Feld geführt.7 Aufgrund der speziellen Wertschöpfungsstrukturen in Banken könnte einer solchen Nichtverrechnung bei einer engen Auslegung tatsächlich etwas abgewonnen werden, wobei dann eine dezidierte und oftmals eher komplexe Hierarchie von Deckungsblöcken notwendig ist, um eine Sozialisierung und Unterdeckung der nicht verrechneten Kosten zu verhindern. Jedes Haus muss für sich entscheiden, wie mit der Verrechnung von Kosten umgegangen wird. Die gedanklichen Extrempole wären hier zum einen die Beschränkung der Zurechnung zu Einzelgeschäften auf „lupenreine“ Einzelkosten, zum anderen die undifferenzierte Zurechnung aller Kosten auf jedes Geschäft, etwa durch eine Divisionskalkulation.8 Nach Auffassung der Autoren ist eher das Controlling gefragt, eine hinreichend gute Qualität zu gewährleisten – etwa durch treiberbasierte Verrechnung, wo immer es geht. Aber es bleiben in jedem Fall schwer zuordenbare Overheadkosten übrig. Für die Ermittlung von sinnhaften kurzfristigen Preisuntergrenzen im Sinne von Grenzkosten sollte der Anteil der als Overhead deklarierten Kosten nicht ausufern. In der Praxis hat sich hier eine Spannbreite von ca. 20–30 % Anteil der Overheadkosten am Gesamtkostenblock als Richtgröße etabliert. Auch diese Kosten würden nach Einschätzung der Autoren abgestuft auf Produkte und in Preisgrenzen verteilt.9 Wer sich gegen eine Verteilung bis ins Pricing des Einzelgeschäfts entscheidet, hat bei dieser Richtgröße immerhin mehr als 70 % der Kosten eingerechnet und muss nur noch bis zu 30 % der Kosten über Deckungsblöcke steuern.
3 Durchschnittskosten für Durchschnittsentscheidungen
Die Kostenrechnungstheorie, aber auch die Pricinglogiken in Banken arbeiten sich stark an der harten Preisuntergrenze ab, um Abwärtsspiralen durch Vollkostenfehler zu vermeiden. Aufgrund ihres hohen Anteils an „Eh da“-Kosten kommen dadurch bei Banken vergleichsweise niedrige Stückkosten und Preisgrenzen heraus.10 Diese sind bei harten Grenzentscheidungen sicherlich auch die richtige Kosteninformation.
Zwei Beobachtungen aus der Praxis legen nahe, über diesen Grenzkostenfokus gegebenenfalls sehr bewusst nachzudenken: Erstens werden in den Banken tagtäglich Abertausende von „normalen“ Durchschnittsgeschäften durch die „normale“ Vertriebsorganisation getätigt, sodass der Hebel von ungeeigneten Impulsen auf dieser Ebene sehr wahrscheinlich einen größeren Ergebniseffekt hat als ein verlorenes Grenzgeschäft – selbst wenn dieses isoliert betrachtet groß erscheint. Daneben fällt auf, dass der Vertrieb nicht selten zum niedrigsten Preis verkauft, bei dem eine grüne Ampel aufblinkt oder ein Geschäft abschließbar ist. Inkludiert dieser Preis nur die harte Kostenuntergrenze, bleiben die darüberliegenden Deckungsblöcke11 oft ungedeckt. Es sollte daher dafür plädiert werden, den Fokus stark auf gute, kostendeckende Entscheidungen im Durchschnittsgeschäft zu setzen und mehrfach gestufte Preisuntergrenzenlogiken gesondert in der Kompetenzordnung zu verankern, um falsche Grenzentscheidungen zu vermeiden. Formell scheint das in vielen Banken heute schon der Fall zu sein, nüchterne Bestandsanalysen deuten hingegen darauf hin, dass in vielen Beständen der Banken keine hinreichende Kostendeckung eingepreist wurde – insoweit lohnt ein zweiter Blick selbst bei formell passender Preisgrenzenlogik.
Im Rahmen der Matrix ist beispielsweise zu klären, ob bestimmte Kostenblöcke, die aus Sicht der Kostenstellen nur als gegeben angesehen werden können,20 mittelfristig durch die Kostenartenverantwortlichen reduziert werden können. So kann etwa einerseits eine Verdichtung erfolgen oder freier Raum durch andere Kostenstellen genutzt werden, um gegebenenfalls Gebäude freizubekommen und diese beispielsweise zu vermieten. Dementsprechend liegt es in der Verantwortung und im Interesse der Kostenstellen, in der Matrix auch „Leermeldungen“ anzugeben, um im Dialog Wege zur Reduktion der Kosten zu finden. Andererseits sollten die Kostenartenverantwortlichen die Fristigkeit der Kosten im Blick haben. Am Beispiel der Raumkosten bedeutet dies etwa, zu prüfen, wann Mietverträge gekündigt werden können oder eine Verdichtung erfolgen kann. Das Controlling sollte diesen Dialog aktiv begleiten, indem es analoge Expertinnen und Betreuer für die Matrixverantwortlichen aufbaut, kritisch die bestehenden Strukturen hinterfragt und bei der Implementierung definierter Maßnahmen mitwirkt. Zudem kann die Etablierung eines zentralen Kostenausschusses unter Leitung des Controllings sinnvoll sein, um im Falle von Konflikten Lösungen herbeizuführen.21
Tendenziell ist zu beobachten, dass bei hohem Kostendruck mehr Gewicht bei den zentralen Kostenartenverantwortlichen liegt – die oben dargestellte Abbildung 2 zeigt eher eine solche Struktur – und in Wachstumsphasen mehr Verantwortung bei den Kostenstellenverantwortlichen liegt.
2. Investitionsrechnung:
Bei Erweiterungsinvestitionen oder der Implementierung von neuen Prozessen oder Produkten sind bereits zum Entscheidungszeitpunkt die finanziellen Implikationen in einem Business-Case zu berücksichtigen. Nur dann sind die Kosten noch beeinflussbar, bevor sie für längere Zeit fixiert werden. Hierbei ist zu untersuchen, inwiefern Fixkosten aufgebaut und wann diese gedeckt werden können. Eine rein periodische Sicht der anfallenden laufenden Kosten führt gegebenenfalls zu Fehlsteuerungsimpulsen. Dem Controlling kommt hierbei die Aufgabe zu, einerseits die Methodik der Cases festzulegen und andererseits die bereitgestellten Informationen und Prämissen kritisch zu hinterfragen. Allein durch diesen neutralen und handwerklich profunden Blick auf inhärente Treiber und Prämissen können Business-Cases und dadurch ausgelöste Fixkosten deutlich besser entschieden werden. Die Robustheit der Cases und eine potenzielle Abbaubarkeit von Kosten in einem Negativszenario durchzuspielen, gehören dabei in jedem Fall dazu.22
3. Sourcing:
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Fixkostenblocks ist zu untersuchen, ob ein externer Bezug der Leistungen möglich ist und hierdurch eine Variabilisierung oder kürzere Bindung der Kosten erreicht werden kann. Typische Beispiele sind IT-Kosten, bei denen etwa Serverkosten durch Cloud-Lösungen eingespart werden können und Pay-as-you-go-Preismodelle für variabilisierte Kosten sorgen. Hierdurch können Hardware- und Softwarekosten sowie gegebenenfalls auch Personalkosten eingespart werden, falls die ganze Serverinfrastruktur abgebaut werden kann. Ein weiteres Beispiel sind Sale-and-lease-back-Vereinbarungen in Bezug auf Immobilien. Gleichwohl verbieten sich naive Hoffnungen in flexibles Sourcing, da beispielsweise regulatorische Anforderungen an Outsourcing und/oder größere qualitative Einbußen den Mehrwert von Auslagerungen oftmals schrumpfen lassen.23
Somit kann das Problem der sprungfixen Kosten in Banken nicht gänzlich gelöst werden. Dennoch können durch stringente Governance-Strukturen mit klaren Kostenverantwortungen sowie ein Challengen durch das Controlling Wege aufgezeigt werden, den monolithischen Kostenblock besser zu zerlegen und steuerbarer zu machen.
6 Validierung und Regelkreis
6.2 Regelkreis zur Steuerung der Stückkosten(-abdeckung)
Es sind Fälle bekannt, in denen seit mehreren Jahren niemals überprüfte oder angepasste Stückkosten in den Systemen schlummern. Ebenso häufig fehlen belastbare Daten darüber, mit welchen Kosteninformationen faktisch gepreist wurde – und damit auch, wie viel Kostenabdeckung zumindest kalkulatorisch in den Beständen steckt. Beides deutet darauf hin, dass kein funktionierender Regelkreis zum gezielten Steuern der Kostendeckung über den Lebenszyklus vorliegen kann.24
Folgende Elemente sollte der Regelkreis nach Einschätzung der Autoren enthalten:
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der verwendeten Stückkosten (oder auch Kostenmargen etc.), etwa jährlich – bei besonderen Entwicklungen auch häufiger.
- Planerischer Nachweis, dass bei Erzielung der einzupreisenden Stückkosten und Planmengengerüste auch eine Abdeckung der Vollkosten des Hauses erreicht wird. Eine Ausnahme liegt vor, wenn dieser Nachweis aufgrund schlecht gepreister Bestände oder aktueller Umstände nicht führbar ist – in diesem Fall gilt es jedoch, dies transparent zu machen und Auswege aufzuzeigen.
- Speichern der im Pricing faktisch eingepreisten Kosten und damit Schaffung einer Reporting- und Kontrollbasis für dieses Thema.
- Aufbau eines Reporting- und Steuerungskreises mit folgenden Informationen:
- Anzahl Fälle und Volumenanteil von Geschäften mit Kostenunterdeckung gegenüber Vollkostendeckung bzw. Pricingvorgabe (z. B. pro Profitcenter, Produkt oder Kunde)
- Anzahl und Volumenanteil von kompensierenden Geschäften mit Kostenüberdeckung (z. B. pro Profitcenter, Produkt oder Kunde)
- Kostenabdeckung im Bestand und Auswirkungen auf mögliche Kostenabdeckung durch Neugeschäft25
- Gerade bei langfristig im Bestand vergrabener Kostenunterdeckung sollte eine dezidierte Planung „back to green“ erfolgen, wie im Zusammenspiel aus Neugeschäft und Bestandsentwicklung eine Gesundung erfolgen kann. Es sei daran erinnert, dass bei beispielsweise 48 Monaten Durchschnittslaufzeit eines Bestands immer nur ca. 1/48 des Problems pro Monat „geheilt“ werden kann, wenn in der Vergangenheit schlecht gepreist wurde.
Etwas präziser formuliert bedeutet das, dass insbesondere im Zusammenspiel von Bestands- und Neugeschäft der notwendige Regelkreis bislang nicht ausreichend definiert ist – aus Sicht der Autoren ergibt sich hier ein erheblicher Aufarbeitungsbedarf für die Praxis.


Dr. Christian Buddendick ist Senior Manager bei zeb in der Schweiz sowie Co-Lead der Practice Group Financial Control & Strategic Planning.
Er berät vor allem internationale Großbanken und Privatbanken in Finance-, Risk- und Compliance-Fragestellungen. Neben prozessualen und methodischen Themen liegt ein Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeiten auch in der (IT-)technischen Umsetzung von Steuerungsfragestellungen. Zudem ist er Teil des Leadership-Teams des Schweizer zeb-Offices.

