1: So sind aus Danksagungen an Prof. Dr. Lister [z. B. in Schierenbeck (1997)] letztlich Co-Autorenschaften erwachsen [vgl. Schierenbeck/Lister (2000) und insb. Schierenbeck/Kirmße/Lister (2008 bzw. 2014)].

2: Vgl. Shen (2009).

3: Vgl. Krotsch (2005).

4: Vgl. Bedürfnispyramide nach Maslow in Schierenbeck/Wöhle (2016), S. 72.

5: Krotsch (2005), S. 25.

6: Helm (1997), S. 828.

7: Pausenberger (1993), Sp. 4442.

8:  Hartlieb/Kiel/Müller (2009), S. 9.

9: Picot/Reiwald/Wigand (1998), S. 42–43.

10: Spur (1994), S. 11–12.

11: So wogen 1993 reine D-Netz-Telefone ca. 300 Gramm (Bosch CarTel SC 285 Gramm und Ericsson GH 197 sogar 335 Gramm), während weniger als 10 Jahre später deutlich leistungsfähigere Geräte deutlich kleiner waren bei erheblich geringerem Gewicht (z. B. 2001 das Sony Ericsson T68i nur noch 84 Gramm).

12: Fairerweise ist anzumerken, dass es bereits vor dem iPhone sog. Personal Digital Assistants, Communicator etc. gab, in denen ebenfalls bereits Informations- und Kommunikationstechnik miteinander verbunden waren. Daher gehört auch das einfachere Bedienkonzept mit z. B. drei Schaltflächen („Startbildschirm“/„Zurück“/„App-Übersicht“) zum Konzept „Smartphone“. Befördert wurde dessen Erfolg zudem durch die Entwicklung immer leistungsfähigerer Mobilfunkstandards, z. B. 3G (UMTS) 2001 bis 2021, 4G (LTE) ab 2010 und 5G seit 2020 [vgl. Informationszentrum Mobilfunk (2023)].

13: Daher gibt es z. B. auch Fernsehgeräte „powered by Android“.

14: Vgl. com! professional (2016).

15: Vgl. Oral-B (2024).

16: Was ergibt sich möglicherweise, wenn man die Funktionalitäten eines „smarten“ Kühlschranks mit denen eines Servierroboters kombiniert? Der Abkömmling könnte ein Kühlschrank sein, der sich anhand des ihm mitgeteilten Wohnungsgrundrisses autonom zur Wohnungstür begeben kann, um von ihm selbst ausgelöste Lebensmittelbestellungen entgegenzunehmen.

17: Vgl. NZZ (2022).

18: Die Maße z. B. des Raspberry Pi 5 B lauten 85x56x17 Millimeter, und er ist mit einem Quadcore-Prozessor mit 4x2,4 GHz sowie 8 GB RAM, WLAN, Bluetooth und 2 HDMI-Buchsen bestückt.

19: Institut für Business Engineering der Fachhochschule Nordwestschweiz (ohne Datum).

20: Vgl. inventx.ch (2020): „Der Kunde und seine Bedürfnisse stehen im Zentrum. Und diese Bedürfnisse sind ebenso heterogen wie rasch wandelbar. Damit rückt die Bankleistung als solche in den Hintergrund und ist lediglich noch «Mittel zum Zweck»: Der Kunde will einen Kaffee trinken, nicht an der Kasse stehen und ihn bezahlen. Er möchte ein Haus kaufen und nicht durch Hypothekarofferten blättern. Der Blick über den eigentlichen Bankprozess hinaus erfordert allerdings auch eine neue Herangehensweise, wie das Kundenerlebnis ganzheitlich digital in der IT abgebildet werden kann.“

21: Vgl. erneut die Bedürfnispyramide nach Maslow in Schierenbeck/Wöhle (2016), S. 72.

22: Aus rechtlicher Perspektive beinhalten Kartenzahlungen die Erteilung von Einzugsermächtigungen.

23: Das Garantiesystem der früheren sog. EC-Karte lässt sich ebenfalls als Schritt auf dem Weg zur Unabhängigkeit des unbaren Zahlungsverkehrs von den Öffnungszeiten der Banken interpretieren.

24: Vgl. Videolegitimation beispielsweise der Sparkassen, z. B. der Kreissparkasse Ravensburg.

25: Vgl. Finanztest (2022), S. 18. Der Vollständigkeit halber ist allerdings zu ergänzen, dass in demselben Test der Funktionsumfang zahlreicher Apps lediglich als befriedigend oder sogar nur ausreichend beurteilt wurden.

26: Dem potenziellen Einwand, dass Wochenenden und gesetzliche Feiertage nach wie vor keine Buchungstage sind, ist entgegenzuhalten, dass trotzdem rund um die Uhr z. B. per Girocard bezahlt wird. Hierbei wird zwecks Zahlungsgarantie zugunsten der Zahlungsempfänger online geprüft, ob für die gewünschte Transaktion auch ausreichend Deckung auf dem entsprechenden Girokonto existiert oder ob die Karte eventuell gesperrt oder gestohlen gemeldet wurde. Das bedeutet jedoch, dass das Zahlungssystem nicht nur an Werktagen verfügbar ist.

27: Statistisches Bundesamt (2024). Daten liegen auch im CSV-Format vor, sodass die Grafik auch selbst erstellt werden kann.

28: Die Bank, bei der der Zahlungsverkehr eines Kunden bzw. einer Kundin überwiegend ausgeführt wird, kann als dessen bzw. deren Hausbank angesehen werden. Die Betonung des Themas Zahlungsverkehr liegt daher nicht an einer eventuellen Überschätzung der auf diesem Feld erzielbaren Ergebnisbeiträge, sondern an der strategischen Bedeutung, die dem Status „Hausbank“ für Folgegeschäfte in den verschiedenen Lebensphasen der Kunden beizulegen ist.

29: Als Gegenbeispiel ist der Ausfall von Zahlungsterminals im Jahr 2022 zu nennen [vgl. Tagesschau (2022)].

30: Aus diesem Grund erscheint empfehlenswert, dass Straffungen von Produktkatalogen eher reaktiv vorgenommen werden, sofern Produkte nicht defizitär sind. Anlässe für Eliminationen liegen z. B. vor, wenn sie sich aus Kundensicht als zu komplex erweisen, aus Gründen des Preises oder der Produkteigenschaften nicht mehr nachgefragt oder mit steigenden regulatorischen Auflagen belegt werden.

31: Vgl. BankingHub (2012).

32: Eine Spezialisierung z. B. nur auf Giro-, Tages- bzw. Termineinlagen- oder Depotkonten ist zwar möglich, wird aber selbst von Direktbanken aus Praktikabilitätsgründen nicht beworben.

33: PricewaterhouseCoopers (2023), S. 7/8.

34: Vgl. Tagesschau (2023).